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Privates Bau- und Architektenrecht

Rechtliche Absicherung – kostensparend und effektiv

Bauherren, Bauunternehmer, Architekten und Projeksteuerer kennen die Situation, bei fast jedem Bauvorhaben treten Probleme auf.

Mängel vor oder nach der Abnahme sind besonders für die Bauherren ein wichtiges Thema. Muß ich im Falle eines Mangels die Schlußrechnung vollständig bezahlen? Was kann ich tun, um meine Rechte zu sichern? Wann schalte ich einen Sachverständigen ein und wann empfiehlt sich ein selbstständiges Beweissicherungsverfahren?

Aber auch für den Bauunternehmer ist es wichtig zu wissen, für welchen Baumangel hafte ich. Wann ist die Mängelrüge meines Auftraggebers unbegründet?

Architekten sind ebenso wie Ärzte und Rechtsanwälte verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Wann muß ich als Architekt meine Haftpflichtversicherung informieren?

Ist die Rechnungsstellung nach HOAI oder dem abgeschlossenen Werkvertrag richtig?

Nutzen Sie Erfahrung und Kompetenz

Seit dem Jahr 2000 bin ich aufgrund der Fachanwaltsausbildung für Bau- und Architektenrecht und 10jähriger praktischer Tätigkeit in diesem Rechtsgebiet mit allen rechtlichen und menschlichen Dissonanzen dieses Rechtsgebietes vertraut. Ich begleite Bauherren, Bauunternehmen, Architekten und Projektsteuerer in allen Fragen des Baurechts, wie Baumängel, Gewährleistung, Bau-Abnahme und Konfliktlösungen.

Mit der "richtigen" rechtlichen Vorbereitung und einer sinnvollen wie zweckdienlichen Vertragsgestaltung können viele Fälle zügig und ohne Gerichtsverfahren gelöst werden.

Gerne zeige ich Ihnen bei einem Beratungsgespräch, das auch am Ort des Baugeschehens erfolgen kann, Wege und Lösungen Ihres Bauproblems auf.