Friedrichstraße 14
65185 Wiesbaden
Ruf: 0611 / 565 779-0
Fax: 0611 / 565 779-45
mail@rechtsanwaeltin1.de
65185 Wiesbaden
Ruf: 0611 / 565 779-0
Fax: 0611 / 565 779-45
mail@rechtsanwaeltin1.de
17.08.2011
Anwälte sind zur Sachlichkeit verpflichtet
Auch wenn mancher Mandant gerne hätte, dass ihr Anwalt etwas deftiger auftritt, ist Zurückhaltung geboten. Ein Fall aus der Praxis:
Die Rücksendung eines Originalschreibens des gegnerischen Anwalts mit der Formulierung:
"Haben Sie eigentlich einen Knall?"
stellt einen Verstoß gegen das Sachlichkeitsgebot dar. Der Anwalt erhielt dafür von seiner zuständigen Rechtsanwaltskammer zu Recht eine Rüge.
AnwG Köln v. 24.03.2011