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13.01.2011

Schlichtungsgesetz verlängert

Das bis zum 31.12.2010 befristete Gesetz zur Regelung der außergerichtlichen Streitschlichtung (Hessisches Schlichtungsgesetz) ist bis zum 31.12.2015 verlängert worden.

Bei Nachbarstreitigkeiten und der Verletzung der persönlichen Ehre ist also weiterhin vor dem Gangzum Gericht ein Schlichtungsverfahren vor einer anerkannten Gütestelle durchzuführen.

Die Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main ist eine anerkannte Gütestelle.

www.rechtsanwaltskammer-ffm.de