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08.04.2011

Stalking kein tätlicher Angriff

Bundessozialgericht entscheidet gegen ein Stalking Ofer

Am 07.04.2010 hat das Bundessozialgericht in Kassel entschieden, dass Stalking kein tätlicher Angriff i.S. des Opferschutzgesetzes sei. Damit erhält die Klägerin, die jahrelang von ihrem Ex-Partner gestalkt wurde und deshalb erkrankte keine Entschädigung/Rente nach dem Bundesversorgungsgesetz.

Da bekannt ist, dass psychische Gewalt genauso starke Beeinträchtigung verursachen kann, wie körperliche Gewalt, ist nun der Gesetzgeber gefragt, dafür Sorge zu tragen, dass diese Opfer mit denen körperlicher Gewalt gleich gestellt werden.

 www.bundessozialgericht.de