Eine Nachlassabwicklung kann durch einen Testamentsvollstrecker erfolgen, wenn der Erblasser eine entsprechende Person testamentarisch verfügt hat, andernfalls wird diese von dem zuständigen Gericht festgelegt. Es ist ratsam, einen Fachanwalt mit dieser verantwortungsvollen Aufgabe bei einer Nachlassabwicklung zu betrauen, der mit den rechtlichen Fragen vertraut ist und in allen administrativen Angelegenheiten Erfahrung mitbringt. Ein Testamentsvollstrecker hat die Aufgabe, den Nachlass so abzuwickeln, wie der Erblasser es angeordnet hat. Unsere Kanzlei garantiert bei Mandatierung eine schnelle, reibungslose und konfliktfreie Abwicklung. In besonderen Fällen, wie etwa bei Minderjährigen oder behinderten Personen, wird außerdem eine dauerhafte Nachlassverwaltung notwendig, die gewährleistet, dass ein Vermögen mündelsicher angelegt wird.
Vorteile für Mandanten und Erbengemeinschaften bei der Nachlassabwicklung durch unsere Kanzlei in Frankfurt
In Fällen, in denen Erben nicht in der Lage sind, Nachlassfragen und Erbschaftsangelegenheiten selber in die Hand zu nehmen, weil sie im Ausland leben oder einfach zu sehr belastet sind, übernimmt meine Kanzlei gerne die komplette Nachlassabwicklung. Von den administrativen Aufgaben über Räumungen, Renovierungen, Verkauf von Immobilien und Antiquitäten bis zur ordnungsgemäßen Auszahlung von Erlösen etc. Hier entlaste ich meine Mandanten von bürokratischem Aufwand und stelle für Sie sicher, dass wichtige Unterlagen und Dokumente oder Wertgegenstände, die Sie erhalten möchten, nicht verlorengehen. Sie wünschen sich mehr Informationen? Dann nehmen Sie mit meiner Kanzlei Kontakt auf und vereinbaren Sie einfach einen unverbindlichen Beratungstermin.
Nachlassabwicklung für Mandanten in Wiesbaden und Umgebung:
ausgezeichnete Expertise als Fachanwältin
neutrale und zügige Abwicklung